Umgang mit der Polizei

Fußballspiele wie die in der 3. Liga sind heutzutage kaum denkbar ohne Polizei. Während im Stadiongelände zunächst der SVM als Veranstalter mit seinem Ordnungsdienst die Verantwortung trägt, ist die Polizei dafür zuständig, außerhalb des Stadions Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, sowie den Veranstalter bei Bedarf zu unterstützen. Sind Fußballfans mit der Bahn unterwegs, ist die Bundespolizei zuständig. Sowohl die Bundespolizei wie auch die verschiedenen Länderpolizeien setzen im Fußballkontext sogenannte „Szenekundige Beamte“ (SKB) ein, die am Spieltag die Fußballfans begleiten, aber natürlich auch beobachten. Diese Beamt*innen unterliegen dem Legalitätsprinzip, und müssen daher jede von ihnen festgestellte Straftat oder Ordnungswidrigkeit auch zur Anzeige bringen. Die SKB’s sind den Fans, welche regelmäßig auswärts fahren, in der Regel bekannt. Wer jedoch bei Fragen oder Problemen das persönliche Gespräch mit der Polizei vermeiden möchte, kann sich an die Mitarbeiter des Fanprojektes wenden, welche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Jugendsozialarbeit in Kommunikation mit den SKB stehen, und sich bemühen werden, eine Klärung herbeizuführen.

Sollte man, egal ob verschuldet oder nicht, in eine weiter in die persönliche Freiheit eingreifende Maßnahme geraten, sollte man seine Rechte und Pflichten kennen, die Ruhe bewahren und entsprechende Verhaltensregeln beherzigen (Verhalten in Polizeigewahrsam / Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz / Umgang mit der Polizei).