Gegen die Kriminalisierung der Sozialarbeit
Gegen die Kriminalisierung der Sozialarbeit – das Beispiel Leipzig
Allgemein
Seit Beginn der 1980er-Jahre leisten Fanprojekte aufsuchende Jugendsozialarbeit in der Fußballfanszene. Dies geschieht auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz. In Deutschland arbeiten aktuell 58 Fanprojekte mit 64 Fanszenen. Finanziert nach einem bundesweit einheitlichen System durch Kommune, Bundesland und DFB bzw. DFL sind die sozialpädagogisch arbeitenden und vereinsunabhängigen Fanprojekte jeweils in die kommunalen Jugendhilfestrukturen eingebunden. Ihre Zielgruppe sind die Jugendlichen, die sich in großer Zahl in der Fankultur des Zuschauersports Fußball wiederfinden und sich aktuell mehrheitlich der Szene der Ultras zuordnen. Der sozialarbeiterische Zugang zu ihnen wird von den Kolleg*innen der Fanprojekte über eine Teilnahme an ihrer Lebenswelt gesucht, mit dem Ziel eine belastbare Beziehungsebene herzustellen, die weitergehende pädagogische Initiativen zulässt. Hauptaufgabengebiete der Fanprojekte sind die Förderung einer positiven Fankultur, Demokratiestärkung und Gewaltprävention, Hilfestellung für meist jugendliche Fans in Problemlagen aber auch die Herstellung und Moderation der Kommunikation zwischen den am Fußball beteiligten Parteien (u.a. Fans, Vereine, Polizei und Ordnungsdienste). Dabei findet die Arbeit in einem von machtvollen Interessengruppen – hier das Verwertungsinteresse der Unterhaltungsindustrie, dort das Regulierungsinteresse der inneren Sicherheit – dominierten Arbeitsfeld statt. Die große mediale Bedeutung des Fußballs sorgt zudem für öffentliche Beachtung.
Deswegen